
GEWICHT: 63 kg
BH: 75C
1 Stunde:80€
Ohne Kondom: +100€
Services: NS aktiv, Dildospiele aktiv, Anal fingern passiv, NS aktiv, Spitting
Mit diesem Gesetz werden die Rechte und Pflichten für Prostituierte und in erheblichem Umfang Pflichten für Betreiber von Prostitutionsstätten eingeführt. Ziel des Gesetze ist es, in der Prostitution tätige Menschen zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken, fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung vertraglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutze der Gesundheit zu schaffen sowie Kriminalität in der Prostitution wie Menschhandel, Gewalt gegen Prostituierte und deren Ausbeutung als auch Zuhälterei zu bekämpfen.
Das Gesetz führt erstmals Vorgaben für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und für die Prostitutionstätigkeit ein. So besteht für Kunden und Prostituierte eine generelle Kondompflicht bei allen Arten des Geschlechtsverkehrs. Betreiber von Prostitutionsstätten müssen auf diese Pflicht durch Aushang hinweisen. Für Geschlechtsverkehr ohne Kondome und mit Schwangeren darf nicht geworben werden. Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz.
Anmeldung von Prostituierten nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes. Liegt der Tätigkeitsschwerpunkt in Oberhausen, muss die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt der Stadt Oberhausen stattfinden. Über die Durchführung des Beratungsgesprächs wird eine Bescheinigung ausgestellt, die während der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter mitgeführt werden muss.
Die gesundheitliche Beratung muss nach Anmeldung der Tätigkeit alle 12 Monate wiederholt werden. Prostituierte unter 21 Jahren müssen diese Beratung sogar alle 6 Monate wiederholen. Ab dem 1. Juli sind Prostituierte verpflichtet, ihre Tätigkeit bei einer Kreisordnungsbehörde anzumelden.
Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Was sexuelle Dienstleistungen sind wird vom Gesetz genau beschrieben und der Begriff ist weit gefasst.