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Toggle navigation. Suche zurücksetzen Suche ausführen. Inhalt VG Würzburg, Urteil v. Nach den Erkenntnissen des Gerichts gibt es weder Aussagen darüber, dass die ivorische Polizei bei ihren polizeilichen Ermittlungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit menschenrechtswidrig vorgehen würde, noch dass sie nicht Willens oder in der Lage wäre, Zivilpersonen zu schützen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Juni auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellten am Juni einen Asylantrag. Bei der Anhörungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt am Juni gab die Klägerin im Wesentlichen an, sie habe die Elfenbeinküste am November verlassen. Sie habe die Schule bis zur neunten Klasse besucht, habe jedoch keinen Schulabschluss. Sie habe keine Berufsausbildung, habe in der Elfenbeinküste jedoch gearbeitet.
Sie sei nach Abidjan gezogen und habe bis bei ihrer Tante gewohnt. Die Tante habe sie zur Prostitution gezwungen. Sie habe in Youpougon in einer Bar gearbeitet. Ihre Tante habe immer gewollt, dass sie mit den Männern dort mitgehe. In der Bar habe sie ihren Freund kennengelernt. Er habe ihr helfen und mit ihr ein neuen Leben aufbauen wollen.
Die Klägerin sei bei ihrer Tante ausgezogen und zu ihrem Freund gezogen. Die Familie des Freundes sei muslimisch. Als die Tante der Klägerin der Familie des Freundes von ihrer Arbeit in der Bar erzählt habe, sei die Familie des Freundes gegen die Beziehung gewesen. Sie hätten die Klägerin so sehr geschlagen, dass sie ihr Kind im dritten Monat der Schwangerschaft verloren habe.
Die Klägerin und ihr Freund seien daraufhin in eine Holzhütte nach Abobo gezogen. Dort sei ihr nichts mehr passiert. Die Familie des Freundes habe lediglich auf den Freund eingeredet, er solle die Beziehung beenden.